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Nicht streicheln? Nehmt ihnen die Erlaubnis weg...

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Eben beim Gassigang erneut von einer Hundehalterin gehört, dass ihr in der Hundeschule gesagt wurde, dass sie ihren Hund nicht streicheln solle, wenn er bei der Silvesterknallerei zu ihr kommt, sich zu ihr legen, an sie drücken möchte oder auf den Schoß springen möchte. Das solle man alles nicht erlauben, den Hund bloß nicht streicheln – sondern ihn wegschicken oder aufstehen und nicht weiter beachten. Weil man durch Zuwendung die Furcht vor der Knallerei nur verstärken würde. Aussage einer professionellen, gewerblichen Hundeschule. Mit Erlaubnis der zuständigen Behörde in diesem Beruf zu arbeiten, weil die Sachkunde nachgewiesen wurde. Herrschaftszeiten nochmal! (c) fotolia Angst und Furcht sind unangenehme Gefühle, die uns vor Schaden bewahren sollen. Die beste Möglichkeit einem Schaden zu entgehen ist die angeborene Strategie, ängstigenden oder furchteinflößenden Dingen aus dem Weg zu gehen. Geht das nicht, ist es auch möglich über beruhigende Maßnahmen angenehmere Gefü